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Begriffswörterbuch

ICG GruppeWissenswertesBegriffswörterbuch

Forderung – Berechtigung zur Forderung einer Leistungserbringung aus einem bestimmten Schuldverhältnis, die dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner zusteht und aus einem oder mehreren Ansprüchen (Schulden) besteht.

Vindikation – Erhebung von Forderungen (Schuld) mit Hilfe von Mitteln, die in gültigen rechtlichen Vorschriften festgelegt wurden. Es funktioniert eine Aufteilung in Vindikations-Phasen, unter anderem in: gütliche Vindikation, gerichtliche Vindikation, Vindikation durch den Gerichtsvollzieher.

Schuld – nicht erfüllte Pflicht zur Erbringung einer (am häufigsten finanziellen) Leistung des Schuldners zu Gunsten des Gläubigers.

Gläubiger – Person, die die Erbringung einer Leistung von einer anderen Person (Schuldner) fordern kann, mit der sie ein Schuldverhältnis verbindet. Die Verbindlichkeit besteht darin, dass der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann, die der Schuldner erbringen muss. Die Verbindlichkeit wird vom Gesichtspunkt des Schuldners als Schuld, seitens des Gläubigers als Forderung bezeichnet.

Zahlungsbefehl – Gerichtsurteil, gefällt auf nicht öffentlicher Sitzung ohne Teilnahme der Parteien auf der Grundlage der Klage und der beigefügten Dokumente, entscheidet über die Stichhaltigkeit des vom Kläger erhobenen Anspruchs.

Verjährung – Möglichkeit sich der Befriedigung des Anspruchs nach dem Ablauf einer rechtlich festgelegten Frist zu entziehen, nimmt dem Gläubiger den wirksamen Schutz, der seine Forderung aufgrund des Ablaufs der Frist nicht mehr nachweisen kann.

Insolvenz – Verfahren, das bei der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eingeleitet wird und hauptsächlich auf der gemeinsamen Erhebung von Ansprüchen durch alle seine Gläubiger beruht, das ist die sog. Universalvollstreckung zu Gunsten aller Gläubiger des Schuldners aus allen seinen Vermögensbestandteilen gleichzeitig.

Landesschuldenregister – zu seinen Aufgaben gehört die Sammlung, Aufbewahrung und Zugänglichmachung von Informationen über Schuldner für Bankinstitutionen und Behörden der öffentlichen Verwaltung. Das Ziel der Gründung des Landesschuldenregisters ist die Absicht der Einschränkung der für die Wirtschaft schädlichen Zahlungsstaus.

Gütliches Verfahren – beruht auf der Mahnung des Schuldners, die zur Zahlung der Forderung führen soll und teilt sich in die Fernvindikation (per Telefon, Brief) und in die persönliche Vindikation (Treffen mit dem Schuldner, Vermittlung zwischen Schuldner und Gläubiger) auf.

Gerichtsverfahren – betrifft die Fälle, in denen kein Wille zur Zusammenarbeit seitens des Schuldners besteht – reduziert sich auf die Erlangung eines Gerichtsurteils oder Zahlungsbefehl, der, ergänzt um die Vollstreckungsklausel, die Grundlage für die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bildet.

Vollstreckungsverfahren – in Wirtschaftsverfahren, nach Erlangung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils hat es die Eintreibung der Geldforderungen zum Ziel, die im endgültigen Gerichtsurteil festgelegt wurden.

Europäischer Vollstreckungstitel – Vollstreckungstitel, angewendet bei der Erhebung von finanziellen Ansprüchen gegen Schuldner aus EU-Ländern, eingeführt zwecks Einschränkung der Formalitäten und der erforderlichen Zeit für die Aufnahme der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher im Land des Sitzes des Schuldners – in einem Mitgliedsland der Europäischen Union.

Schiedsgericht – Gerichtseinheit zur Entscheidung rechtlicher Streitigkeiten u.a. in wirtschaftlichen Angelegenheiten ohne Teilnahme eines ordentlichen Gerichts, in der die Kompetenzen solch eines Gerichts einem neutralen Fachmann – dem Schiedsrichter anvertraut werden. Damit eine Streitigkeit vom Schiedsgericht entschieden werden kann, müssen der Gläubiger und der Schuldner ihr Einverständnis in der Form eines Vertrags über das Schiedsgerichtsverfahren oder einer Klausel im Vertrag erklären, der beide Parteien verbindet.

Wirtschaftsauskunftsbericht / Wirtschaftsauskunftei – Beschaffung von Informationen über das untersuchte Wirtschaftssubjekte mit dem Ziel der Untersuchung und Präsentation der tatsächlichen Finanz- und Vermögenssituation.

Wir ziehen die Forderungen effektiv, auf legale

Art und zuverlässig ein.