Schon ab dem 2. Quartal des laufenden Jahres können Angelegenheiten mittels ICG auf elektronischem Wege an Gerichte übergeben werden – alles aufgrund der Einrichtung des e-Gerichts.
Die ICG-Rechtsabteilung hat in den letzten Monaten die Formalitäten und Schulungen abgeschlossen, die mit der Bewilligung des Zertifikates verbunden sind. Dieses Zertifikat ist für die Nutzung aller vom e- GERICHT angebotenen Dienstleistungen notwendig. Geringere Verfahrenskosten und kürzere Wartezeiten auf Entscheidungen – das sind nur einige Vorteile des e-Gerichts. Mit Hinsicht auf das Portmonee unserer Kunden macht ICG diese Dienstleistung schon ab dem neuen Jahr im vollen Umfang des Elektronischen Mahnverfahrens (EPU, Elektroniczne Postępowanie Upominawcze) zugänglich.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit: ICG-Fachreferentin für e-Gericht: Karolina Furyk @: Karolina.Furyk@icg-group.com Tel./Fax: 76 835 75 43
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