Durch die Finanzkrise werden die Verluste der Gläubiger seit einigen Monaten immer spürsamer. Wenn trotz Bemühungen alle konventionellen Methoden versagen, ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in manchen Fällen eine der vernünftigsten weiteren Vorgehensweisen.
Man soll beachten, dass die Insolvenz des Schuldners auch auf die Initiative des Gläubigers angekündigt werden kann, was in der letzten Zeit von den ICG Juristen immer häufiger genutzt wird. Nicht alle Verfahren qualifizieren sich natürlich zu dieser Vorgehensweise – dazu ist die Erfüllung einiger Anforderungen notwendig. ICG empfehlt die Methode, die Sanktion eines Insolvenzantrags als eine wirksame Motivation und eine Maßnahme beim nicht schablonenhaften Inkassoverfahren anzuwenden. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.
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